Rechtsprechung
VG Koblenz, 07.03.2005 - 7 L 288/05.KO |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit einer Anhörung bei nachträglicher Anordnung der sofortigen Vollziehung; Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung; Nähere Ausgestaltung des elterlichen Rechts auf Beratung und Unterrichtung in fachlichen, pädagogischen und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Schulverweis für rabiate Eltern
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Schule darf Kontakt eines Elternpaars mit Lehrern einschränken
- 123recht.net (Kurzinformation, 17.3.2005)
Schulverweis für Eltern rechtens // Schule schränkt Kontakt eines Elternpaares mit Lehrern ein
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 07.03.2005 - 7 L 288/05.KO
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.05.2005 - 2 B 10439/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79
Schülerberater
Auszug aus VG Koblenz, 07.03.2005 - 7 L 288/05
Durch diese Regelungen wird der aus dem elterlichen Erziehungsrecht nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Anspruch der Eltern auf angemessene Information über schulische Vorgänge (siehe BVerfGE 59, 360, 381f.) näher ausgestaltet. - BVerfG, 16.04.2002 - 1 BvR 279/02
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen längere Grundschule in Sachsen-Anhalt
Auszug aus VG Koblenz, 07.03.2005 - 7 L 288/05
Neben diesem elterlichen Recht ist gleichgeordnet (siehe BVerfG, Beschluss vom 16. April 2002 - 1 BvR 273/02 -, DVBl. 2002, 971) der aus Art. 7 Abs. 1 GG sich ergebende staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag zu beachten. - OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.1987 - 12 B 112/87
Anordnung; Sofortige Vollziehung; Verwaltungsakt; Anhörung
Auszug aus VG Koblenz, 07.03.2005 - 7 L 288/05
Das folgt nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 25. November 1987 - 12 B 112/87 -, NVwZ 1988, 748) zunächst aus der rechtlichen Qualität der Anordnung der sofortigen Vollziehung.
- OVG Niedersachsen, 27.03.2014 - 2 ME 1/14
Ausschluss eines Erziehungsberechtigten von der Wahrnehmung eines …
b) Das Verwaltungsgericht hat zu Recht hervorgehoben, dass bei der Prüfung, ob der Ausschluss des Antragstellers von der Wahrnehmung des Elternsprechtagstermins mit Frau E. rechtlich zu beanstanden ist, auch ins Gewicht fällt, dass die Ehefrau des Antragstellers dieses Gespräch wahrnehmen konnte (und im Übrigen auch wahrgenommen hat) und die Erziehungsberechtigten damit von dem Dialog, der im Rahmen des Elternsprechtages stattfand, nicht gänzlich ausgeschlossen waren (vgl. hierzu auch OVG NRW, Beschl. v. 26.10.2005 - 19 B 1473/05 -, NWVBl 2006, 101 u. juris, VG Braunschweig, Urt. v. 10.3.2005 - 6 A 159/03 -, NdsVBl 2005, 306 u. juris, beide zum Fall eines an einen Erziehungsberechtigten erteilten Hausverbots, vgl. aber auch zu einer [sogar] beide Erziehungsberechtigten betreffenden Regelung: VG Koblenz, Beschl. v. 7.3.2005 - 7 L 288/05.KO -, juris).